Naturschutz / Biotopschutz

Innerhalb des Stadtgebietes befinden sich diverse geschützte Biotope und die Siedlungskanten werden fast komplett durch die Landschaftsschutzgebiete (LSG) „West-Barnim“ und „Stolpe“ umschlossen.

Eingriffe in geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde (UNB) oder gegebenenfalls des Landesumweltamtes (LUA).

Zuständig für das Stadtgebiet ist die UNB des Landkreises Oberhavel.

Gero Eyermann
Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Koordinierender Sachbearbeiter Naturschutz
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Telefon: 03301 601-3681
Fax: 03301 601-3690
E-Mail: naturschutz@oberhavel.de

Die untere Naturschutzbehörde Oberhavel ist zuständig für:

  • Arten-, Biotop- und Gehölzschutz
  • Eingriffe in Natur und Landschaft
  • Schutzgebiete und -objekte
  • Landschaftsplanung
  • Ordnungswidrigkeiten und Anzeigen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Ehrenamt
  • Naturschutzbeirat

 

Die Aufgaben des besonderen Artenschutzes werden hingegen größtenteils durch das Landesumweltamt (LUA) wahrgenommen.

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL)
Referat Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Kooperation
Henning-von-Tresckow-Str. 2 - 13, Haus S 14467 Potsdam