Bescheinigungen

 

Folgende Bescheinigungen werden von der Meldebhörde durchgeführt:

  • Aufenthaltsbescheinigungen
  • Meldebescheinigungen

Zur Ausstellung ist der Personalausweis oder der Reisepass notwendig.

Das Einwohnermeldeamt ist wie folgt für Sie zu erreichen:

Tel.: 03303/528-528
Fax.: 03303/528-4043
E-Mail: ema@hohen-neuendorf.de

Nicht definiert

Beglaubigungen

Beglaubigungen werden nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz Brandenburg (VwVfG Bbg) durchgeführt.
Die Amtssprache ist gem. § 23 Abs. 1 VwVfG Bbg deutsch.

Werden Schriftstücke in einer fremden Sprache vorgelegt, ist eine Übersetzung eines staatlich anerkannten / beeidigten Dolmetschers erforderlich.

Vom Einwohnermeldeamt werden zum Beispiel Zeugnisse, Berufsabschlüsse, Zertifikate usw. beglaubigt.

Nicht definiert

Sponsoring

Für die Stadt Höhen Neuendorf wird Sponsoring durch Unternehmen oder private Dritte zunehmend bedeutsam und ist insbesondere im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und des Marketings geeignet.

Um hierbei klare Regelungen zu garantieren und Transparenz zur Korruptions-prävention zu schaffen, hat die Stadt eine Richtlinie erarbeitet. Diese enthält Leitlinien und wesentliche Grundsätze für den Abschluss eines Sponsoring-Vertrags.

 

Deutsch

Bürgerentscheid

Deutsch

Laubentsorgung

Deutsch

Vertriebsstellen

Vertriebsstellen für Gelbe Säcke, Sperrmüll-Doppelkarten, Laubsäcke sowie Baum- und Strauchschnittmarken sind in Hohen Neuendorf und Birkenwerder folgende Einrichtungen:

Hohen Neuendorf

Hollys-Papier-Shop, Berliner Straße 28a
City New Tec GmbH, Berliner Straße 4a
Café & Bistro, Goethestraße 67
Obst-Gemüse-Lebensmittel, Schönfließer Straße 17

Borgsdorf

EDEKA-Markt, Berliner Straße 10

Birkenwerder

Deutsch

Schmutzwasser

Deutsch

Tourismus

Deutsch

Kfz-Zulassung

Wer ein Kraftfahrzeug anmelden möchte, muss sich an die Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Oberhavel wenden.

Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, Online-Termine zu vereinbaren.

Kontakt und Infos zur Kfz-Zulassungsstelle: hier

Deutsch

Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt i.d.R. dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Deutsch

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