Schadstoffmobil

Das Schadstoffmobil ist ein Service der Abfallwirtschafts-Union (AWU) des Landkreises Oberhavel. Es macht zweimal im Jahr Station in den größeren Städten des Landkreises. Hier können Bürger Sondermüll aus ihren privaten Haushalten in haushaltsüblicher Form und Menge abgeben.

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Eigenbetrieb Abwasser

Die Schmutzwasserentsorgung der Stadt obliegt dem Eigenbetrieb der Stadt Hohen Neuendorf. Dafür erhebt er Erschließungskosten und Gebühren und sorgt für Grundstücksanschlüsse. Er sorgt für Instandhaltung und Investitionen im Abwassernetz. Der Werkleiter des Eigenbetriebes Abwasser ist der Bürgermeister.

Ab dem 01.01.2017 gelten folgende Gebührensätze für Schmutzwasser:

Mengengebühr

2,48 € pro Kubikmeter eingeleitete Menge Schmutzwasser (vorher: 2,30 €)

Grundgebühr

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Straßenunterhalt

Die Stadt Hohen Neuendorf hat als Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen entsprechend des Brandenburgischen Straßengesetz die Gemeindestraßen nach ihrer Leistungsfähigkeit in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, umzugestalten oder sonst zu verbessern.

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Zufahrten

Nach dem Brandenburgischen Straßengesetz (BbgStrG) haben Grundstückseigentümer Anspruch auf eine Grundstückszufahrt bzw. einen Grundstückszugang im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs. Mit Grundstückszufahrt meint man hierbei eine befestigte Überfahrt für PKW bis 7,5 Tonnen von der Fahrbahn über den Geh- und/oder Radweg bzw. das Straßenbegleitgrün auf das Grundstück. Diese Zufahrt bzw. dieser Zugang muss beantragt und dem Ausbau durch die Stadt zugestimmt werden.

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Abwasserentsorgung

Erschließungskosten, Gebühren, Grundstücksanschlüsse

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Regenwasser

Laut Entwässerungssatzung der Stadt Hohen Neuendorf ist jeder Bürger verpflichtet, das auf seinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser vor Ort versickern zu lassen oder zu nutzen.

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Straßenbaubeiträge

Gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) sollen die Gemeinden und Gemeindeverbände bei den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen Beiträge (Straßenbaubeiträge) erheben. Diese dienen als Gegenleistung dafür, dass den Grundstückseigentümern durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden.

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Bürgerhaushalt

Im Bürgerhaushalt bestimmen jedes Jahr die Bürgerinnen und Bürger über einen Teil des Haushaltes mit. Sie geben Vorschläge für die Ausgabe von 100.000,- Euro ab und machen so eine Vorgabe, an welcher Stelle in der Stadt sie sich Verbesserungen wünschen.

Zum Portal des Bürgerhaushaltes

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Spielplätze

Zahlreiche Spielplätze sind in allen Wohngebieten wohnortnah erreichbar. Darüber hinaus existiert ein Spielplatzentwicklungskonzept, das vorsieht, jedes Jahr einen Spielplatz zu bauen oder die bestehenden Spielplätze besser auszustatten. Das Spielplatzentwicklungskonzept wird derzeit überarbeitet. Ideen für die attraktivere Gestaltung der Spielplätze können zudem über den Bürgerhaushalt eingebracht werden.

Zur Spielplatzübersicht

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