Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt i.d.R. dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.