Zuschüsse zu Projekten im Rahmen der Städtepartnerschaften
Die Stadt Hohen Neuendorf kann nach Maßgabe einer Richtlinie und der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung sowie der vom LandBrandenburg erlassenen Verwaltungsvorschrift (VV), in Verbindung mit den §§ 48 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfG Bbg.) und des jeweils gültigen Haushaltsplanes der Stadt Hohen Neuendorf Zuwendungen für Maßnahmen der ehrenamtlichen Gemeinwesensarbeit vergeben.
Vereinswesen und Vereinsförderung
Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Richtlinie zur Förderung des Vereinswesens erlassen. Darin ist die Förderung der Vereine mit Sitz in Hohen Neuendorf geregelt. Formgebundene Anträge zur Förderung sind in der Stadtverwaltung erhältlich.
Zur Satzung
Städte- und Gemeindepartnerschaften
Die Stadt Hohen Neuendorf mit den Stadtteilen Bergfelde, Borgsdorf und Hohen Neuendorf unterhält Partnerschaften mit verschiedenen Städten für Erfahrungsaustausch und Völkerverständigung. Diese Partnerschaften gehen zumeist schon auf eine lange Tradition in den Ortsteilen zurück:
Jugendaustausch
Die Stadt unterstützt durch finanzielle Mittel den Jugendaustausch mit allen Partnerstädten und darüber hinaus auch mit allen freien Trägern, die sich um die internationale Begegnung von Jugendlichen kümmern. Anträge sind rechtzeitig formlos an die Verwaltung zu richten.
Das Jugendzentrum Wasserwerk unterstützt die Stadt bei den internationalen Jugendaustauschen.
Für einen Antrag auf Förderung wenden Sie sich bitte an:
Sport
Die Sport- und Familienstadt Hohen Neuendorf hat in den vergangenen Jahren umfangreich in Sportanlagen und Sportfunktionsgebäude investiert. Auch gibt es in Hohen Neuendorf eine Sportförderrichtlinie, über die die Stadt Sportvereinen auf Antrag Zuschüsse in Abhängigkeit zur Mitgliederzahl im Jugend-, Erwachsenen- und Behindertenbereich gewährt.
Kultur
Die Stadt Hohen Neuendorf fördert eine lebendige Kulturlandschaft durch Unterstützung von Vereinen durch Beratung, das zur Verfügung stellen von Räumlichkeiten und die Förderung von Projekten. Hierfür hat die Stadtverordnetenversammlung die Richtline der Stadt Hohen Neuendorf zur Förderung von Vereinen, Verbänden und Chören verabschiedet.
Fremdenverkehr
Fremdenverkehr
Durch die Stadt Hohen Neuendorf wurde eine Informationsbroschüre herausgegeben, die kostenlos bestellt werden kann. Sie enthält alle Sehenswürdigkeiten, Gewerben, Vereine, Hotels, Pensionen und Telefonnummern aller Ämter und deren Ansprechpartner und gibt damit einen guten Überblick über das Stadtgebiet.
Winterdienst
Mit der Schnee- und Eisglättebeseitigung wurde per Vertrag eine Firma beauftragt, die den Winterdienst analog der Straßenreinigungssatzung über die Reinigung von öffentlichen Straßen und Wegen durchführt. Der Räum- und Streudienst ist so organisiert, dass besonders frequentierte, innerstädtische Straßen und Wege vorrangig behandelt und Nebenstraßen anschließend nach einem vorgegebenen Stufenplan geräumt und ggf. abgestreut werden (siehe Prioritätenliste unten).
Straßenlaubentsorgung
Die Satzung der Stadt Hohen Neuendorf über die Reinigung der öffentlichen Straßen (Straßenreinigungssatzung) beinhaltet unter anderem, dass jeder Eigentümer oder Nutzer eines Grundstückes verpflichtet ist, die Säuberung im Gehweg- und Rinnsteinbereich regelmäßig vorzunehmen und Unrat sowie Laub und anderen Abwurf von Bäumen aus dem öffentlichen Straßenbereich zu entfernen.