Aufgrabungen / Aufbrüche
Wenn zur Verlegung von Leitungen oder sonstigen Anlagen im Bereich von öffentlichen Straßen Aufgrabungen erforderlich sind, so ist 14 Tage im Voraus durch die jeweilige Baufirma ein entsprechender Antrag auf Aufgrabungsgenehmigung bei dem zuständigen Baulastträger einzureichen. Nach dem Brandenburgischen Straßengesetz (BbgStrG) ist die Stadt Baulastträger der Gemeindestraßen.