Hundehaltung
Neben der steuerlichen Anmeldung aller Hunde besteht die Pflicht nach der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg, Hunde, die größer als 40 cm im Widerrist (Schulterhöhe) oder schwerer als 20 kg sind, im Ordnungsamt anzuzeigen. Hierzu muss ein Formular ausgefüllt und vom Hundehalter unterschrieben ans Ordnungsamt gegeben werden.