Gestaltungssatzung

Gestaltungssatzung

Für den Bereich des Sanierungsgebietes und geringfügig darüber hinaus wurde die Gestaltungssatzung „Ortskern“ als fortgeschriebenes Sanierungsziel festgesetzt (§ 81 BbgBO).
Im sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahren zu baulichen Vorhaben dient die Satzung mit ihren konkreten gestalterischen Festsetzung als Grundlage der Prüfung.

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Friedhofswesen

Die Stadt Hohen Neuendorf verwaltet als öffentlicher Träger die kommunalen Friedhöfe in den Stadtteilen Bergfelde, Borgsdorf und Hohen Neuendorf. Friedhöfe spielen eine wichtige Rolle, als letzte Ruhestätte für die Toten und sie dienen als Zufluchtsorte für die Lebenden, die Zeit zur Ruhe und Besinnung benötigen.

 

Friedhof Bergfelde

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Erschließungsbeiträge

Gemäß § 127 Baugesetzbuch (BauGB) haben die Städte und Gemeinden als Ausgleich für den durch die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen ausgelösten Sondervorteil (sog. Erschließungsvorteil) einen Erschließungsbeitrag zu erheben.

Für die Erhebung des Erschließungsbeitrages ist die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hohen Neuendorf maßgeblich. Diese finden Sie unter: Satzungen

 

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Erhaltungssatzung

Die Kommunen können durch Satzung Gebiete bezeichnen, in denen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund der städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen (§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).

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Denkmalschutz

Gebäude können aufgrund ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Brandenburg (BbgDSchG) unter einen besonderen Schutz gestellt werden.

Ebenso können aber auch historische Siedlungsbereiche oder Ähnliches als Bodendenkmal geschützt sein. Die geschützten Denkmale sind in ein öffentliches Verzeichnis nachrichtlich zu übernehmen. Diese Denkmalliste führt die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Oberhavel.

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Bebaubarkeit von Grundstücken

Die sogenannten Bauleitpläne sind von der Kommune in eigener Verantwortung aufzustellen. Man unterscheidet zwischen der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan), die für das gesamte Stadtgebiet aufzustellen ist und der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan).

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Baumfällanträge

Die Stadt Hohen Neuendorf verdankt Ihre Beliebtheit als Wohnstandort nicht zuletzt dem zum Teil imposanten Bestand an Bäumen auf privaten Grundstücken. Bereits zu Beginn des letzten Jahrhunderts zog es insbesondere viele Berliner Bürger vor die Tore der Stadt um hier im Grünen zum Teil sehr repräsentative Siedlungshäuser zu errichten. Prägend für den besonderen Charakter dieser gartenstadtähnlichen Besiedlung waren und sind die Bäume.

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Bauanträge

Die Bebaubarkeit von Grundstücken ist durch unterschiedliche rechtliche Regelungen eingegrenzt. Die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben ist für den Laien kaum zu überblicken. Zu beachtende Regelwerke sind insbesondere das bundeseinheitliche Baugesetzbuch (BauGB) die Bauordnung des Landes Brandenburg (BbgBO) sowie eventuell tangierte kommunale Satzungen (z. B.: Bebauungsplan, Sanierungssatzung, Entwicklungssatzung, Erhaltungssatzung, Gestaltungssatzung, Baumschutzsatzung etc.).

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Aufgrabungen / Aufbrüche

Wenn zur Verlegung von Leitungen oder sonstigen Anlagen im Bereich von öffentlichen Straßen Aufgrabungen erforderlich sind, so ist 14 Tage im Voraus durch die jeweilige Baufirma ein entsprechender Antrag auf Aufgrabungsgenehmigung bei dem zuständigen Baulastträger einzureichen. Nach dem Brandenburgischen Straßengesetz (BbgStrG) ist die Stadt Baulastträger der Gemeindestraßen.

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Fundbüro

Das Fundbüro ist beim Ordnungsamt der Stadt Hohen Neuendorf angesiedelt. Hier werden Gegenstände aufbewahrt, die ehrliche Finder im Stadtgebiet von Hohen Neuendorf gefunden und abgegeben haben.

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Hat sich der rechtmäßige Besitzer bis dahin nicht gemeldet, geht die Fundsache auf Wunsch in das Eigentum des Finders über. Verzichtet der Finder auf das Eigentum oder wird die Fundsache vom Ordnungsamt sichergestellt, wird die Fundsache versteigert, verschenkt oder entsorgt.

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