Grundstücks- und Baustellenzufahrten
Nach dem Brandenburgischen Straßengesetz (BbgStrG) haben Grundstückseigentümer Anspruch auf eine Grundstückszufahrt bzw. einen Grundstückszugang im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs. Mit Grundstückszufahrt meint man hierbei eine befestigte Überfahrt für PKW bis 7,5 t von der Fahrbahn über den Geh- und/oder Radweg bzw. das Straßenbegleitgrün auf das Grundstück. Diese Zufahrt bzw. dieser Zugang muss beantragt und dem Ausbau durch die Stadt zugestimmt werden.