Naturschutz / Biotopschutz

Innerhalb des Stadtgebietes befinden sich diverse geschützte Biotope und die Siedlungskanten werden fast komplett durch die Landschaftsschutzgebiete (LSG) „West-Barnim“ und „Stolpe“ umschlossen.

Eingriffe in geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde (UNB) oder gegebenenfalls des Landesumweltamtes (LUA).

Zuständig für das Stadtgebiet ist die UNB des Landkreises Oberhavel.

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Grundstücks- und Baustellenzufahrten

Nach dem Brandenburgischen Straßengesetz (BbgStrG) haben Grundstückseigentümer Anspruch auf eine Grundstückszufahrt bzw. einen Grundstückszugang im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs. Mit Grundstückszufahrt meint man hierbei eine befestigte Überfahrt für PKW bis 7,5 t von der Fahrbahn über den Geh- und/oder Radweg bzw. das Straßenbegleitgrün auf das Grundstück. Diese Zufahrt bzw. dieser Zugang muss beantragt und dem Ausbau durch die Stadt zugestimmt werden.

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Gestaltungssatzung

Gestaltungssatzung

Für den Bereich des Sanierungsgebietes und geringfügig darüber hinaus wurde die Gestaltungssatzung „Ortskern“ als fortgeschriebenes Sanierungsziel festgesetzt (§ 81 BbgBO).
Im sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahren zu baulichen Vorhaben dient die Satzung mit ihren konkreten gestalterischen Festsetzung als Grundlage der Prüfung.

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Friedhofswesen

Die Stadt Hohen Neuendorf verwaltet als öffentlicher Träger die kommunalen Friedhöfe in den Stadtteilen Bergfelde, Borgsdorf und Hohen Neuendorf. Friedhöfe spielen eine wichtige Rolle, als letzte Ruhestätte für die Toten und sie dienen als Zufluchtsorte für die Lebenden, die Zeit zur Ruhe und Besinnung benötigen.

 

Friedhof Bergfelde

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Erschließungsbeiträge

Gemäß § 127 Baugesetzbuch (BauGB) haben die Städte und Gemeinden als Ausgleich für den durch die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen ausgelösten Sondervorteil (sog. Erschließungsvorteil) einen Erschließungsbeitrag zu erheben.

Für die Erhebung des Erschließungsbeitrages ist die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hohen Neuendorf maßgeblich. Diese finden Sie unter: Satzungen

 

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Erhaltungssatzung

Die Kommunen können durch Satzung Gebiete bezeichnen, in denen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund der städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen (§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).

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Denkmalschutz

Gebäude können aufgrund ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Brandenburg (BbgDSchG) unter einen besonderen Schutz gestellt werden.

Ebenso können aber auch historische Siedlungsbereiche oder Ähnliches als Bodendenkmal geschützt sein. Die geschützten Denkmale sind in ein öffentliches Verzeichnis nachrichtlich zu übernehmen. Diese Denkmalliste führt die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Oberhavel.

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Bebaubarkeit von Grundstücken

Die sogenannten Bauleitpläne sind von der Kommune in eigener Verantwortung aufzustellen. Man unterscheidet zwischen der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan), die für das gesamte Stadtgebiet aufzustellen ist und der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan).

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Baumfällanträge

Die Stadt Hohen Neuendorf verdankt Ihre Beliebtheit als Wohnstandort nicht zuletzt dem zum Teil imposanten Bestand an Bäumen auf privaten Grundstücken. Bereits zu Beginn des letzten Jahrhunderts zog es insbesondere viele Berliner Bürger vor die Tore der Stadt um hier im Grünen zum Teil sehr repräsentative Siedlungshäuser zu errichten. Prägend für den besonderen Charakter dieser gartenstadtähnlichen Besiedlung waren und sind die Bäume.

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Bauanträge

Die Bebaubarkeit von Grundstücken ist durch unterschiedliche rechtliche Regelungen eingegrenzt. Die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben ist für den Laien kaum zu überblicken. Zu beachtende Regelwerke sind insbesondere das bundeseinheitliche Baugesetzbuch (BauGB) die Bauordnung des Landes Brandenburg (BbgBO) sowie eventuell tangierte kommunale Satzungen (z. B.: Bebauungsplan, Sanierungssatzung, Entwicklungssatzung, Erhaltungssatzung, Gestaltungssatzung, Baumschutzsatzung etc.).

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