Naturschutz / Biotopschutz
Innerhalb des Stadtgebietes befinden sich diverse geschützte Biotope und die Siedlungskanten werden fast komplett durch die Landschaftsschutzgebiete (LSG) „West-Barnim“ und „Stolpe“ umschlossen.
Eingriffe in geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde (UNB) oder gegebenenfalls des Landesumweltamtes (LUA).
Zuständig für das Stadtgebiet ist die UNB des Landkreises Oberhavel.