Wahlen und Bürgerentscheide
Caroline Braun ist zur Wahlleiterin der Stadt Hohen Neuendorf durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 28.11.2013 berufen worden. Stellvertretender Wahlleiter ist Daniel Mahler.
Caroline Braun ist zur Wahlleiterin der Stadt Hohen Neuendorf durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 28.11.2013 berufen worden. Stellvertretender Wahlleiter ist Daniel Mahler.
Schäden oder Rechtsfälle, die in die Zuständigkeit der Stadt fallen, sind schriftlich unter Beifügung aller Unterlagen (z.B. von Farbbildern, der Schadenshöhe und eventueller Zeugen) an die Stadtverwaltung zu richten.
Im Archiv der Stadt wird geschichtlich, kulturell und rechtlich wertvolles Schriftgut gesichert, erschlossen, erhalten und allgemein nutzbar gemacht. Neben dem Archivgut, das dauerhaft seinen Platz im Archiv gefunden hat, befindet sich auf den rund 800 laufenden Metern Regalfläche auch die Altregistratur der Verwaltung.
Hundehalter sind verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach dessen Aufnahme oder innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt Hohen Neuendorf schriftlich oder persönlich anzumelden. Für jeden Hund muss Hundesteuer gezahlt werden (Ausnahmen siehe Satzung). Hunde erhalten dann eine Steuermarke.
Gegenstand der Besteuerung ist gemäß § 2 Grundsteuergesetz der im Inland belegene Grundbesitz. Schuldner der Grundsteuer ist regelmäßig der Eigentümer.
Der Gewerbesteuer unterliegen gemäß § 2 Gewerbesteuergesetz alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe, und § 35 a Gewerbesteuergesetz begründet darüber hinaus auch eine Steuerpflicht für alle im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe.
Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 325 v. H.
Die Stadt Hohen Neuendorf veröffentlicht regelmäßig Broschüren und Informationsblätter. In der Regel sind diese im Foyer des Rathauses, in der Stadtinformation (Schönfließer Straße 17, 16540 Hohen Neuendorf) und in den Bibliotheken erhältlich.
Ferner stehen viele der Publikationen auch auf dieser Internetplattform zum Nachlesen und Herunterladen zur Verfügung.
Für die amtlichen Bekanntmachungen in der Stadt Hohen Neuendorf erscheint i.d.R. einmal monatlich ein Amtsblatt, eingelegt in einen Einband mit dem Namen „Nordbahnnachrichten“. Die Nordbahnnachrichten informieren über wichtige Ereignisse der Stadt Hohen Neuendorf und interessante Themen aus der Stadtverordnetenversammlung. Ferner beinhalten sie wichtige Telefonnummern, Sprechzeiten und Terminankündigungen.
Weitere Informationen über die Ehrenbürger der Stadt Hohen Neuendorf finden Sie unter: Ehrenbürger